Anfrage Kindeswohlgefährdung
04.03.2021 Antwort Kindeswohlgefährdung
Eine Anfrage der FDP Fraktion » fdpKTF_Kindeswohl.pdf wurde im Jugendhilfeausschuss am 4.3.2021 umfangreich wie folgt beantwortet:
- Dienstanweisungen gibt es eine Vielzahl.
- Mechanismen, Fehleinschätzung: eine Sachbearbeiterin bekommt einen neuen Fall – dieser bedarf 5 Gespräche im Vorfeld. Zusammen im Team wird immer! Über die vorhandene Situation geredet und besprochen, wie es weiter geht. Darüber hinaus gibt es mit den Teamleitern regelmäßige Meetings, in denen die Fälle besprochen werden. Durch diesen Austausch, ist, bei Fallübergabe, der weitere Mitarbeiter informiert. Natürlich findet auch eine direkte Übergabe statt.
- Einarbeitung: seit 2013 gibt es ein Einarbeitungskonzept. Neue Mitarbeiter werden geschult (verpflichtend) und erst nach dem festgestellt wurde, dass Sie „sattelfest“ sind, dürfen diese allein arbeiten.
- Fortbildungen finden mindestens einmal jährlich statt. Auf Grund der COVID- Pandemie gestaltete sich dies 2020 schwierig.
- Supervisionen werden regelmäßig angeboten. Bei Bedarf hat der Mitarbeiter aber stets die Möglichkeit einer Beratung und Betreuung.
- Akten werden von den Teamleitern gegengecheckt. Diese wiederrum werden in den angesprochenen Teamleitersitzungen besprochen.
- Stellenbesetzung ist bisher ausreichend. Die Mitarbeiter betreuen weniger Fälle als Landesüblich. Für 2021 sollen trotzdem 1,5 Stellen zusätzlich besetzt werden. Ist wahrscheinlich wie überall: Es passiert etwas und dann wird agiert.
- Sexueller Missbrauch und Schulungen für die Mitarbeiter: wird angeboten und durchgeführt.
- Hilfsangebote für Betroffene: gibt es und diese können frei wählen, welche Form und welchen Betreuer die Betroffenen möchten.
- Siehe Punkt 9 und 5
- Umgang: Mitarbeiter sind noch sensibilisierter und die Kontrollmechanismen engmaschiger.
- Kreisübergreifende Standards versucht man zu etablieren. Streckenweise sind diese vorhanden und sollen ausgebaut werden.
- Zusammenarbeit mit Jugendamt und Trägern: Es ist ein turnusmäßiger Austausch vorgeschrieben. In besonderen Situationen wird die Beurteilung intensiviert. Beide Seiten: Einrichtung und Betroffene/r haben die Möglichkeit eines Wechsels oder Änderung der Bedingungen/ Bezugspersonen.
- Regelmäßige Überprüfungen der Träger sind vorgeschrieben und finden statt, auch unangemeldet.
- Alle beteiligten Behörden und Organisationen streben eine verbesserte Zusammenarbeit an. Bei einigen gibt es regelmäßige Zusammenkünfte.
Das Verfahren zur Kindeswohlgefährdung wurde 2020 überarbeitet, nachgebessert. Seit 2011/12 wird mit externen Unternehmen zusammen der „Hilfeplan“ er- und überarbeitet. Dieser wird jährlich überprüft und gegebenenfalls nachgebessert. Nach Beendigung einer Maßnahme erhalten die Betroffenen einen Fragebogen, welchen diese ausfüllen können. Er dient als Feedback.