Pandemiegesetz trägt liberale Handschrift

16.04.2020

Die FDP des Kreises Höxter begrüßt die durch die FDP-Landtagsfraktion durchgesetzten Änderungen im verabschiedeten „Pandemie“-Gesetz Nordrhein-Westfalens. Auf Grund u. a. der Unterstützung des Stadtverbandes konnte die FDP-Fraktion zahlreiche Veränderungen durchsetzen, insbesondere im medizinischen Bereich. So kann die Landesregierung nun unabhängig eine landesweite epidemische Lage feststellen, ohne auf die nationale Lage verweisen zu müssen oder von Bundestagsabschlüssen abhängig zu sein. Die Feststellung einer landesweiten epidemischen Lage unterliegt gleichzeitig einer automatischen Befristung von zwei Monaten. Es besteht eine Berichtspflicht der Landesregierung zur Lagebeurteilung und ggf. Verlängerung gegenüber dem Landtag eine Woche vor Ablauf der epidemischen Lage.

Im Gesetz ist weiterhin klargestellt, dass Anordnungen des Gesundheitsministeriums gegenüber Krankenhauseinrichtungen nicht in die ärztliche Entscheidungsfreiheit eingreifen dürfen. Die vorgesehene Dienstpflicht für medizinisches Personal entfällt und ist durch ein Freiwilligenregister ersetzt worden. Dies waren zentrale Forderungen der FDP, denn die ursprüngliche Fassung sah Eingriffe in die ärztliche Verantwortung vor bis hin zur Einflussnahme auf planbare Eingriffe. Auch eine Zwangsverpflichtung des medizinischen Personals kam für uns Liberale nicht in Frage. 

Die Sicherstellung von Material, Rohstoffen und Geräten erfolgt jetzt durch eine Rechtsverordnung, die unter Parlamentsvorbehalt steht. Entsprechende Meldepflichten können ebenfalls nur mit Parlamentsvorbehalt benannt und geregelt werden. Die Entschädigungsregelungen haben sich ebenfalls deutlich verbessert und orientieren sich nicht mehr am Verkehrswert vor Ausbruch des Infektionsgeschehens, sondern am Zeitpunkt der Maßnahme. Verbraucher sind von Beschlagnahmen, Verwertungen und Meldepflichten ausgenommen.

Schlussendlich wurde das Gesetz befristet zum 31.03.2021. Die Landesregierung erstattet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2020 Bericht über die Auswirkungen und die Notwendigkeit des Fortbestandes dieses Gesetzes.

„Das vorliegende Gesetz zeichnet sich jetzt durch klare Regelungen aus, die einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Unangemessene Eingriffe in die Grundrechte wurden ebenso verhindert wie der Versuch, in die ärztliche Entscheidungsfreiheit einzugreifen“, resümieren die beiden Kommunalpolitiker. S. Presse

Dr. med. H.-Jürgen Knopf